UNESCO begeht den Tag des Immateriellen Kulturerbes
Dazu gehört auch die Amateurmusik als lebendiges kulturelles Erbe

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) feiert anlässlich des Tages des Immateriellen Kulturerbes am 17. Oktober die zentrale Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland. Als herausragende Ausdrucksform unseres kulturellen Miteinanders wird Amateurmusik seit Jahren im sogenannten „Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ der Deutschen UNESCO-Kommission gewürdigt.
Immaterielle Kultur bleibt lebendig
Musik, Tanz, Theater, Bräuche, Feste oder Handwerk: Immaterielle Kultur bleibt lebendig, indem sie weitergegeben und weiterentwickelt wird. In Deutschland gibt es aktuell 168 Einträge im Bundesweiten Verzeichnis, darunter beispielsweise die Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg, die sächsischen Knabenchöre, das Choralsingen, die Finsterwalder Sangestradition oder das Singen des Steigerlieds. Mit insgesamt 13 Einträgen im Bundesweiten Verzeichnis ist die Amateurmusik ein zentraler Teil des kulturellen Reichtums in Deutschland.
Kulturpolitik und Engagement
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester trägt mit seinen Impulsen und Förderprogrammen maßgeblich dazu bei, dass Amateurmusik nicht nur bewahrt, sondern auch aktiv weiterentwickelt wird – sei es durch die Unterstützung der Ensembles bei der Nachwuchsgewinnung oder die Sichtbarmachung der Leistungen von Amateurmusik bei Bildung, Gesundheit, Engagement und Gesellschaft. „Amateurmusik ist nicht nur ein Echo der Vergangenheit im kulturellen Gedächtnis unserer Gesellschaft – sie entwickelt bestehende Traditionen fort und ist ein Ausdruck lebendiger Gemeinschaft und gelebter Freude an der Musik“, so BMCO-Präsident Benjamin Strasser anlässlich des Tages des Immateriellen Kulturerbes.
Weitere Vorschläge für das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes möglich
Zivilgesellschaftliche Gruppen können noch bis zum 31. Oktober neue Vorschläge für das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes einreichen. Anschließend folgt ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit Ländern, Kulturministerkonferenz, Beauftragtem der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission. Über Neuaufnahmen in das Verzeichnis wird im Frühjahr 2027 entschieden. Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization). www.bundesmusikverband.de/kulturerbe / www.unesco.de/orte/immaterielles-kulturerbe