Der deutsche Komponist Johann Christoph Graupner wurde am 13. Januar 1683 in Hartmannsdorf bei Kirchberg im Erzgebirge geboren. Von den dortigen Kantoren Nikolaus Küster, seinem Onkel, und Michael Mylius erhielt er die musikalische Grundausbildung. Mit dreizehn Jahren ist er in Leipzig Schüler und Chorsänger bei den Thomanern. Später studierte er dort Jura und und nahm weiter Musikunterricht bei den Thomaskantoren Johann Schelle und dessen Nachfolger Johann Kuhnau. In Leipzig lernte Graupner auch Georg Philipp Telemann kennen, der ebenfalls nach Leipzig gekommen war, um seinerseits Jura zu studieren. Als die Schweden 1706 in Sachsen einrückten, ging Graupner nach Hamburg, wo er am Opernhaus am Gänsemarkt unter Reinhold Keiser eine Stelle als Cembalist erhielt. Er komponierte dort auch mehrere Opern, die mit großem Erfolg aufgeführt wurden. Ursprünglich wollte Graupner bald wieder nach Leipzig zurückkehren, doch Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt bot ihm 1709 einen Posten als zweiter Kapellmeister in seinem Hof an, nachdem er Werke von Graupner gehört hatte. Graupner sollte Opern für den Darmstädter Hof schreiben, und so nahm er dieses Angebot an. 1711 wurde er in der Nachfolge von Wolfgang Carl Briegel dann zum Hofkapellmeister befördert. Im selben Jahr heiratete er Sophie Elisabeth Eckard, mit der er sieben Kinder hatte. Als die finanziellen Mittel am Hof knapp wurden und der Opernbetrieb 1719 schließlich ganz zum Erliegen kam, hatte Graupner neben etwas Kammermusik hauptsächlich die Aufgabe, Kantaten für den sonntäglichen Gottesdienst abzuliefern. Da Graupner noch weitere 30 Jahre am Darmstädter Hof verbleiben sollte, erklärt sich auch die hohe Zahl von 1418 Kirchenkantaten, die von ihm erhalten sind. Als 1722 die Stelle des Thomaskantors in Leipzig ausgeschrieben wurde, wagte Graupner auf Empfehlung Telemanns, der das Angebot bereits ausgeschlagen hatte, unter einem Vorwand die Bewerbung als Nachfolger von Johann Kuhnau. Die Leipziger hätten Graupner liebend gerne verpflichtet, die Berufung scheiterte jedoch am Veto des Landgrafen. Während sich die Leipziger mit Johann Sebastian Bach „begnügen“ mussten, verblieb Graupner bis zu seinem Tod in den Diensten des Darmstädter Hofes. 1739 starb nicht nur Landgraf Ernst Ludwig, sondern auch Graupners Vizekapellmeister Gottfried Grünewald, mit dem er sich die Pflicht für die sonntägliche Kantatenkomposition geteilt hatte, so dass schließlich ihm allein diese Aufgabe als Last fast bis zu seinem Lebensende zufiel. Zum Jahreswechsel 1954/54 verfasste Graupner seine letzte Kantate, die für den Geburtstag Ludwigs VIII. im April 1754 bestimmt war. Graupner verlor allmählich das Augenlicht und war die letzten sechs Jahre seines Lebens blind. Er starb am 10. Mai 1760 in Darmstadt. Der Auseinandersetzung um seinen kompositorischen Nachlass zwischen dem Landgrafen und Graupners Erben ist es zu verdanken, dass die Kompositionen nicht – wie er selbst es gewünscht hatte und wie es auch sonst häufig geschah – nach seinem Tod verbrannt wurden, sondern sich noch heute zum größten Teil in der Darmstädter Bibliothek befinden. Graupners hinterließ bzw. von ihm erhalten sind fünf Opern für Hamburg (1707-1709), drei Opern für Darmstadt (1710), 1418 Kirchenkantaten, 113 Sinfonien, 87 Ouvertüren und Tafelmusiken, Kammermusik, Klavierwerke, ein Choralbuch (mit Bc, 1728), 1 Konzert für 2 Oboen und Streicher sowie 8 Partiten für Cembalo oder Klavier. Nach seinem Tod geriet Graupner schnell für lange Zeit in Vergessenheit. Die Neuentdeckung begann Anfang des 20. Jahrhunderts mit Wilibald Nagels Studium der Sinfonien Graupners. In den 1920er-Jahren veröffentlichte Friedrich Noack seine Forschungen zu Graupners Kantaten. Bärenreiter veröffentlichte in den 1950er Jahren mehrere Sinfonien.
»Christoph Graupner: Biographie und Einspielungen«
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