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Meldung vom 10.08.2018

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Katholische Kirche hat wieder GEMA-Pauschalvertrag

Katholische Kirchen und Einrichtungen müssen die Musiknutzung bei ihren Veranstaltungen nun doch nicht einzeln bei der GEMA bezahlen. Nachdem sich Kirche und GEMA zunächst nicht auf die Fortsetzung des bis 2017 geltenden Pauschalvertrags einigen konnten, der alle gängigen Nutzungen – u.a. Konzerte – pauschal regelte, drohte den katholischen Gemeinden eigentlich, alles einzeln melden und vor allem bezahlen zu müssen. Doch nun die Entwarnung: Rückwirkend zum Jahresbeginn ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken nicht nur in Gottesdiensten, sondern auch in Konzertveranstaltungen wieder pauschal abgedeckt. Bereits für 2018 gestellte Rechnungen wird die GEMA stornieren und erstatten.

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[10.08.2018] Benjamin Brittens «War Requiem» beim Grafenegg Festival
[10.08.2018] Endspurt beim Immling Festival
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