Kulturfonds Bayern 2025: Jetzt Antrag stellen
Bewerbungen für den Kulturfonds im Bereich Kunst noch bis 1. Oktober 2024
„Alle nichtstaatlichen Kultureinrichtungen und Kulturakteure, die ein geeignetes kreatives Projekt im nächsten Jahr planen, können noch bis zum 1. Oktober 2024 einen Förderantrag für den Kulturfonds im Bereich Kunst stellen“, ruft Kunstminister Markus Blume auf. „Kunst und Kultur machen Bayern bunt! Diese künstlerische Vielfalt im Freistaat ist beeindruckend. Die kreative Arbeit unserer Künstlerinnen und Künstler in allen Regionen unterstützen wir mit dem Kulturfonds Bayern. Ich kann nur alle Kulturakteure ermuntern: Unbedingt von diesem großartigen Förderinstrument profitieren und jetzt für die neue Antragsrunde 2025 bewerben! Mit der verbesserten Online-Plattform geht die Antragsstellung noch schneller von der Hand“, so Blume. 2024 förderte der Freistaat 132 Kunst- und Kulturprojekte sowie Investitionsmaßnahmen in ganz Bayern mit über fünf Millionen Euro.
Förderung für Vorhaben von überregionaler Bedeutung
Mit dem Kulturfonds werden wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur und zur Stärkung der Angebotsvielfalt im Freistaat gegeben. Gefördert werden aus dem Kulturfonds kulturelle Investitionen und kulturelle Vorhaben nichtstaatlicher Träger, jedoch keinen laufenden Veranstaltungsreihen oder Betriebskosten. Die Vorhaben müssen dabei von überregionaler Bedeutung sein und aus den Förderbereichen Theater, nichtstaatliche Museen, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken oder Literatur kommen bzw. einen internationalen Ideenaustausch oder als spartenübergreifende Vorhaben mehrere dieser Förderbereiche beinhalten. Für Vorhaben im Jahr 2025 sind die entsprechenden Förderanträge bis spätestens zum 1. Oktober 2024 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Eine Antragstellung ist ab diesem Jahr ausschließlich online über folgenden Link möglich: www.bayernportal.de/dokumente/leistung/57775040590?localize=false. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung; das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, dabei sind jedoch Projekte in den Städten München und Nürnberg grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen.
Nähere Informationen zum Kulturfonds unter: www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html
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