Katharina Wagner wird Hochschulratsmitglied in Nürnberg
Die Bayreuther Festspielleiterin ist zudem Honorarprofessorin in Berlin
Katharina Wagner, die Urenkelin Richard Wagners, wurde zum 1. April 2021 bis 31. März 2025 auf Vorschlag der Hochschule vom Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, zum Mitglied des Hochschulrates der Hochschule für Musik Nürnberg bestellt. Sie hat seit 1. September 2015 die künstlerische Gesamtleitung der Bayreuther Festspiele inne und ist zugleich Geschäftsführerin der Bayreuther Festspiele GmbH, nachdem sie bereits seit 1. September 2008 gemeinsam mit ihrer Halbschwester beide Positionen bekleidete. Sie ist darüber hinaus ebenso Geschäftsführerin der BF Medien GmbH, eines Tochterunternehmens der Bayreuther Festspiele.
Inszenierungen von Tokyo bis New York
In Bayreuth geboren, studierte Katharina Wagner an der Freien Universität Berlin Theaterwissenschaften. Zu ihren Inszenierungen zählen unter anderem Der fliegende Holländer in Würzburg, Lohengrin in Budapest, Der Waffenschmied in München, Il Trittico in Berlin, sowie Madame Butterfly und Tiefland in Mainz. Im Sommer 2007 folgte mit Die Meistersinger von Nürnberg ihr Regie-Debüt bei den Bayreuther Festspielen. 2015 hat sie bei den Bayreuther Festspielen Tristan und Isolde inszeniert, die musikalische Leitung hatte Christian Thielemann inne. Ein weiteres Highlight 2018 war ihre Fidelio-Inszenierung am New National Theatre in Tokyo, in der Saison 2019/20 sollte Lohengrin am Gran Teatre del Liceu in Barcelona folgen.
Katharina Wagner ist darüber hinaus Honorarprofessorin für Regie an der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ in Berlin. Gemeinsam mit ihrer Halbschwester Eva Wagner-Pasquier wurde sie 2010 mit dem „B.Z.-Kulturpreis“ und 2012 mit dem „Kulturpreis Bayern“ ausgezeichnet. Im September 2012 wurde Sie zur Kulturmanagerin des Monats von Kulturmarken gekürt. Im Jahr 2019 zeichnete Ministerpräsident Markus Söder Katharina Wagner mit dem Bayerischen Verdienstorden aus.
Der Hochschulrat der Hochschule für Musik Nürnberg, dem sie seit Anfang des Monats angehört, entscheidet über bedeutsame Angelegenheiten der Ausbildungsstätte. Dazu gehören die Entwicklungsplanung, die Gliederung der Hochschule, die Genehmigung der Grundordnung, die Einrichtung neuer Studiengänge, Grundsatzfragen und Schwerpunkte des Haushalts sowie die Wahl der bzw. des Präsidenten und der Vizepräsident_innen. Der Hochschulrat besteht aus neun gewählten Mitgliedern des Senats und aus ebenso vielen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft und beruflicher Praxis.
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