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Meldung vom 25.02.2024

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Förderung von Musikerziehung in Musikschulen

Berlin übernimmt Kosten für Notenkopien

Noten und Songtexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Deshalb müssen Musikschulen für die Urheberrechte aufkommen, wenn sie Noten oder Songtexte für ihre Schülerinnen und Schüler vervielfältigen (z.B. kopieren), damit diese zuhause oder in der Musikschule üben und Notenkopien für Aufführungen verwenden können. Zwölf Musikschulen aus Berlin profitieren jetzt von einer Regelung, die Pilotcharakter haben könnte. Seit dem 1. Februar 2024 übernimmt das Land Berlin zentral die Kosten für alle 12 Berliner Musikschulen.

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